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SPNV-Infrastruktur

Eine intakte und leistungsfähige Infrastruktur ist Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Verkehrskonzepten. Dabei müssen sowohl die Belange des Personen- als auch die des Güterverkehrs beachtet werden.

Gemäß Artikel 87e des Grundgesetzes gewährleistet der Bund den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes. Er bedient sich dabei der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, wie z. B. DB InfraGO.

Der Ausbau des Schienennetzes erfolgt beispielsweise über die Projekte des Bundesverkehrswegeplanes. Die Modernisierung und Instandhaltung des Bestandsnetzes ist über eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen dem Bund und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen geregelt.

Eine Sonderrolle innerhalb der LuFV nimmt die Anlage 8.7 ein. In ihr sind die Finanzierungs- und Durchführungsregelungen für Projekte definiert, die der Verbesserung und dem Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs dienen. Diese Maßnahmen sind zwischen den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und den Ländern abzustimmen. Für Projekte in Sachsen-Anhalt stehen innerhalb der Laufzeit der aktuellen LuFV von 2020 – 2029 121,2 Mio. EUR aus der Anlage 8.7 zur Verfügung.

In Einzelfällen werden Streckenausbauten auch vom Land gefördert (z. B. Halberstadt – Blankenburg und Bernburg – Könnern).

Mit Mitteln aus der Anlage 8.7 der LuFV erfolgen z. B. der Ausbau der Strecken Magdeburg – Halberstadt, Dessau – Köthen und Abzweig Glindenberg – Oebisfelde sowie der Umbau der Bahnhöfe Lutherstadt Eisleben und Haldensleben. Die NASA GmbH steuert in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Umsetzung der LuFV-8.7-Projekte mit der Deutschen Bahn AG.

Zur Beschleunigung von Projekten in besonderem Interesse des Landes und für die Bearbeitung von Fokusthemen unterstützt das Land Sachsen-Anhalt über die NASA GmbH die Eisenbahninfrastrukturunternehmen finanziell im Bahnhofsprogramm und im Infrastrukturprogramm. So wurden zur Modernisierung und dem barrierefreien Ausbau von Bahnstationen Rahmenvereinbarungen zwischen der DB InfraGO und dem Land geschlossen, in denen sich beide Partner die entsprechenden Planungs- und Baukosten teilen. Die aktuelle Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2023 – 2029 hat ein Volumen von ca. 131 Mio. EUR.

Im Land Sachsen-Anhalt sind folgende Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf Strecken des Schienenpersonenverkehrs tätig:

Deutsche Bahn AG
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/infrastruktur

Harzer Schmalspurbahnen GmbH
http://www.hsb-wr.de
(Strecken Wernigerode – Drei Annen Hohne – Eisfelder Talmühle – Nordhausen, Drei Annen Hohne – Brocken, Quedlinburg – Harzgerode/Hasselfelde – Eisfelder Talmühle)

ZossenRail Betriebsgesellschaft mbH
http://www.zossenrail.de

Deutsche Regionaleisenbahn GmbH
http://www.regionaleisenbahn.de
(Strecke Nebra – Wangen und Pratau – Bad Schmiedeberg)

Dessauer Verkehrs GmbH
http://www.dvg-dessau.de
(Strecke Dessau – Wörlitz)

Mansfelder Bergwerksbahn
https://www.bergwerksbahn.de/6850/
(Strecke Klostermansfeld – Wippra)

Fels Netz GmbH
http://www.fels.de
(Strecke Blankenburg – Rübeland)

Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr endet nicht mit der Bahnsteigkante. Im Sinne einer optimalen Verknüpfung zwischen den Verkehrsarten engagiert sich das Land auch für die Verbesserung der unmittelbaren Bahnhofsumfelder. Im REVITA-Programm werden Aktivitäten zur Revitalisierung von Empfangsgebäuden gefördert. Im Schnittstellenprogramm werden überwiegend Kommunen z. B. bei der Entwicklung von Verknüpfungspunkten zum übrigen ÖPNV, Fahrradabstellanlagen und P+R-Plätzen unterstützt. Beide Förderprogramme werden von der NASA GmbH verantwortet.