ÖSPV im Bahn-Bus-Landesnetz
Was wird gefördert?
- Einrichtung zusätzlicher Fahrten auf Linien des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit dem Ziel, die Angebotsstandards des Bahn-Bus-Landesnetzes sicherzustellen,
- Umsetzung der einheitlichen Qualitätsstandards des Bahn-Bus-Landesnetzes sowie der Vorgaben zur Anerkennung überregionaler Tarifangebote auf Linien des ÖSPV.
Wer kann gefördert werden?
Zuwendungsempfänger sind die für die jeweiligen Linien bzw. Linienteile örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte als ÖSPV-Aufgabenträger. Sofern eine Linie mehrere Konzessionsinhaber betrifft, ist je Linie nur ein gemeinsamer Förderantrag durch einen die Federführung übernehmenden Aufgabenträger möglich.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Zuwendung beträgt als pauschaler Ausgleich 1,73 Euro je tatsächlich anzurechnenden Fahrplankilometer im Kalenderjahr 2021. Die Zuwendung je anzurechnenden Fahrplankilometer erhöht sich ab 2022 und in jedem folgenden Jahr um 1,8 v. H.
Fahrten, die in Form von flexiblen Bedienformen erbracht werden, können auf Nachweis anerkannt werden. Es werden nur tatsächlich erbrachte Fahrplankilometer anerkannt. Diese werden als pauschaler Ausgleich mit 1 Euro je Fahrplankilometer gefördert.
Für die Gewährleistung der zusätzlichen Qualitätsstandards gemäß Richtlinie beträgt die Zuwendung 0,30 Euro je Fahrplankilometer.
Downloads und Links
Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt. Bitte wählen Sie je nach Fördergegenstand das zutreffende Antragsformular aus.
Antrag_Qualität_2025.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Antrag_nach_Genehmigungswettbewerb_2025.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Antrag_Optimierung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen.
Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).
Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen.
Mittelanforderung_Mitte_Maerz.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Mittelanforderung_variable_Zahltermine (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Abgabe eines Verwendungsnachweises verpflichtet. Bitte wählen Sie je nach Fördergegenstand das zutreffende Formular aus.
Verwendungsnachweisformulare für das Haushaltsjahr 2022
Verwendungsnachweis_Qualität_2022.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_nach_Genehmigungswettbewerb_2022.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_Optimierung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweisformulare für das Haushaltsjahr 2023
Verwendungsnachweis_Standard_BusLandesnetz_2023.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_nach_Genehmigungswettbewerb_2023.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_Optimierung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweisformulare für das Haushaltsjahr 2024
Verwendungsnachweis_Standard_BusLandesnetz_2024.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_nach_Genehmigungswettbewerb_2024.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Verwendungsnachweis_Optimierung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:
Kontakt
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 433
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99