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RUMOBIL

RUMOBIL (Rural Mobility in European Regions affected by Demographic Change) war ein transnationales Kooperationsprojekt zwischen öffentlichen Verwaltungen und ihren Nahverkehrsagenturen. Ziel des Projektes war die gemeinsame Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze zur Anbindung ländlicher vom demografischen Wandel besonders betroffener Räume  an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und an überregionale Verkehrswege. Acht verschiedene Pilotvorhaben, welche über Europa verteilt in den Teilnehmerländern umgesetzt wurden, waren Teil von RUMOBIL.

Was wollten wir in Sachsen-Anhalt erreichen?
Durch die gezielte Unterstützung von Initiativen zur Gründung von Bürger- bzw. Gemeindebussen sollten neue Angebote zur Verbesserung der Nahmobilität und Feinerschließung in kleinen Gemeinden geschaffen werden, die das bestehende ÖPNV-Angebot sinnvoll ergänzen.

In einem kurzen Videoclip wird das Projekt RUMOBIL anschaulich erklärt. Der Clip steht auf unserem Youtube-Kanal zur Verfügung.

Zum Video auf YouTube


Förderung:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Interreg CENTRAL EUROPE

Land Sachsen-Anhalt

Laufzeit:
2016 - 2019

Projektseite:
http://www.interreg-central.eu

Partner:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Was ist ein Bürgerbus?
Bürgerbusse sind Buslinien, die meist von Einwohnern der jeweiligen Gemeinde betrieben werden. Die Fahrer sind ehrenamtlich tätig und bringen in Kleinbussen mit acht Fahrgastplätzen ihre Mitbürger von A nach B. Eine spezielle Fahrerlaubnis benötigen die Fahrer hierfür nicht. Lediglich ein Führerschein der Klasse B sowie ein Personenbeförderungsschein sind notwendig.

Wo kommt ein Bürgerbus in Frage?
Ein Bürgerbus ist überall dort denkbar, wo ein unbefriedigtes Mobilitätsbedürfnis besteht. Das kann der Fall sein, wenn ganze Ortsteile zu bestimmten Zeiten nicht an das bestehende Liniennetz angeschlossen sind oder auch, wenn der Weg zur nächsten Haltstelle zu weit ist. In der Praxis verkehren Bürgerbusse oftmals in kleinen Städten und deren unmittelbaren Umfeld und bringen vor allem Senioren zum Einkaufen oder zum Arzt. Sie erfüllen damit auch eine wichtige Funktion als sozialer Treffpunkt. Bürgerbusse können aber auch Berufspendler zum nächsten Bahnhof bringen. Wichtig ist jedoch in jedem Fall, dass sie das bestehende ÖPNV-Angebot ergänzen und nicht ersetzen.

Wer soll am Pilotprojekt mitwirken?
Die wichtigsten Akteure eines Bürgerbusses sind natürlich die ehrenamtlichen Fahrer. Damit die Lust am Fahren nicht zur Last wird, sind für den Betrieb einer Linie etwa 15 Personen erforderlich. Die Fahrer organisieren sich in der Regel in einem Verein, der weitere Mitglieder benötigt, die sich um die Verwaltung kümmern. Vor allem in der Gründungsphase ist die Unterstützung der lokalen Politik unerlässlich. Der Bürgermeister kann hier eine Schlüsselrolle übernehmen, da er Wege ebnen und Unterstützer finden kann. Darüber hinaus müssen der zuständige Landkreis und das örtliche Verkehrsunternehmen frühzeitig in die Planung eingebunden werden. Das Verkehrsunternehmen verfügt über umfassendes Wissen zum Betrieb einer Buslinie und besitzt die entsprechenden Genehmigungen für den Linienverkehr. Hiervon kann der Bürgerbus im Falle einer engen Kooperation profitieren. Der Landkreis ist Koordinator des ÖPNV in seinem Gebiet, genehmigt die Verkehre und kann ggf. auch ein entstehendes Betriebskostendefizit ausgleichen.

Wie lange soll das Pilotprojekt laufen und was passiert danach?
Im Rahmen des EU-Interreg-Projekts RUMOBIL ist eine finanzielle und fachliche Unterstützung für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten vorgesehen. Seitens des Landes ist jedoch beabsichtigt, die neu gegründeten Bürger- oder Gemeindebusprojekte auch über diesen Pilotzeitraum hinaus zu begleiten.

Ist für den Betrieb des Bürgerbusses eine Genehmigung notwendig?
Bei den durchzuführenden Fahrten würde es sich um Linienverkehr mit Personenkraftwagen handeln, für welchen laut der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) eine Genehmigung erforderlich ist. Eine Kooperation mit dem vor Ort tätigen Verkehrsunternehmen ist hier von Vorteil. Die Bedienung von Linien, welche für das Verkehrsunternehmen genehmigt worden sind, ist die unkomplizierteste Variante, um dem Vorgaben des PBefG gerecht zu werden.

Wie sind die ehrenamtlichen Fahrer des Bürgerbusses versichert?
Im Idealfall stellt das Verkehrsunternehmen die Fahrer über seine Versicherung von der Haftung frei. Zudem empfehlen wir, dass die Fahrer durch das Verkehrsunternehmen bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet und damit gesetzlich unfallversichert werden. Der Bürgerbus-Verein kann sich allerdings auch direkt bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Ist der Bürgerbusverein gemeinnützig?
Bürgerbusvereine in Deutschland sind – bis auf wenige Ausnahmen – nicht als gemeinnützig anerkannt. Sie werden als Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb besteuert. Wenn die Einnahmen aber als durchlaufender Posten direkt an das Verkehrsunternehmen gehen, liegt der Gewinn wahrscheinlich unter dem Freibetrag von 5.000 € (für Körperschafts- und Gewerbesteuer). Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung würde auch die Umsatzsteuerpflicht entfallen.

Hier können Sie Materialien des Projekts herunterladen.

Informationsflyer Bürgerbus
Veranstaltungsmaterialien der Infoveranstaltung vom 30.11.2016 im MLV