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Bahnhofsprogramm

Was wird gefördert?

Der Neu- und Umbau von Bahnsteiganlagen umfasst:

  • Bahnsteige

  • Zuwegungen zum Bahnsteig

  • Beleuchtung

  • Wetterschutzhäuser

  • Fahrgastinformationstechnik (z. B. Uhren, Lautsprechanlagen, DFI)

  • Treppen- und Aufzugsanlagen sowie Rampen

  • Personenunter- und Überführungen

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfänger des Bahnhofsprogramms sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rahmenvereinbarung und Einzelmaßnahmen des Bahnhofsprogramms

Im Bahnhofsprogramm wurde zur Modernisierung der Verkehrsstationen im Land Sachsen-Anhalt erstmals 2009 mit der DB InfraGO eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die regelmäßig fortgeschrieben wird. Hierbei beteiligen sich die DB InfraGO und das Land gemeinsam an den Kosten.

Fotos und Details zu einzelnen Projekten finden Sie auf der Internetseite zum Bahnhofsprogramm.

Außerhalb der Rahmenvereinbarung werden der DB InfraGO weitere Einzelmaßnahmen im Bahnhofsprogramm gefördert. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die aufgrund ihrer Finanzierungsmodalitäten bzw. eines engeren Abstimmungsbedarfs nicht in die Rahmenvereinbarung passen und separat gefördert werden.

Darüber hinaus können auch Einzelmaßnahmen mit anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Bahnhofsprogramm gefördert werden.

Downloads und Links

Ein Vorhaben, das gefördert werden soll, ist zuvor in das ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes aufzunehmen. Dafür ist eine Anmeldung bei der NASA GmbH notwendig.

Anmeldung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Nach Anmeldung und bestätigter Aufnahme in das Bahnhofsprogramm registrieren Sie sich bitte im Förderportal der NASA GmbH. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Förderportal der NASA GmbH

Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen.

Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).

Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen. Das Ausgabeblatt ist ausgefüllt der Mittelanforderung beizufügen, wenn bereits Zahlungen geleistet worden sind. Bitte beachten Sie, dass das Ausgabeblatt fortlaufend im gesamten Projektzeitraum zu pflegen ist.

Mittelanforderung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgabeblatt.xlsx (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Abgabe eines Verwendungsnachweises verpflichtet. Dem Verwendungsnachweis ist das fortlaufend ausgefüllte Ausgabeblatt beizufügen.

Verwendungsnachweis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)

Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:

Verwaltungsvorschriften-EntflechtG_Verkehr.pdf (Diese treten mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.)

ANBEST_P.pdf

NBEST_BAU.pdf

Hinweisblatt_Freistellungsbescheinigung.pdf

Muster_Baustellenschild_BP.pdf

Kontakt

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH

Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 412
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99