Infrastrukturprogramm
Was wird gefördert?
Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt, soweit diese überwiegend dem SPNV dient und Bestandteil des ÖPNV-Plans ist. Gefördert werden Maßnahmen, die die Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt verbessern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des SPNV erhöhen.
Im Infrastrukturprogramm werden zur Umsetzung der Ziele des ÖPNV-Planes folgende Maßnahmen gefördert:
Neu- und Ausbau von Gleisanlagen (einschließlich Elektrifizierung und Anlagen der Energieversorgung), Einbau zusätzlicher Weichenverbindungen und Bahnsteiggleise zur Erhöhung der Flexibilität und Stabilität des SPNV-Betriebes
Neubau und Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik im Zusammenhang mit Veränderungen der Eisenbahninfrastruktur, und zwar Neubau, Anpassung und Standortveränderungen von Signalen, technischen Stellwerksanlagen, zugehörigen Informationssystemen und Kabelanlagen, streckenbezogenen Zugsicherungsanlagen, Fernmelde-/Kommunikationsanlagen sowie Ablösung alter Stellwerksbauformen
Neubau und Anpassungen zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit an Bahnübergängen, und zwar Arbeiten an Bahnübergangstechnik, Schaltstrecken und Überwachungssignalen
Wer kann gefördert werden?
Zuwendungsempfänger des Infrastrukturprogramms sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Downloads und Links
Ein Vorhaben, das gefördert werden soll, ist zuvor in das ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes aufzunehmen. Dafür ist eine Anmeldung bei der NASA GmbH notwendig.
Anmeldung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Nach Anmeldung und bestätigter Aufnahme in das Infrastrukturprogramm registrieren Sie sich bitte im Förderportal der NASA GmbH. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Ihren Zuwendungsbescheid erhalten Sie nach positiver Prüfung Ihrer Antragsunterlagen.
Den Empfang Ihres Zuwendungsbescheides bestätigen Sie uns bitte. Weiterhin können Sie einen Rechtsbehelfsverzicht erklären (Verkürzung der 1-Monatsfrist zur Rechtswirksamkeit).
Rechtsbehelfsverzicht_und_Empfangsbekenntnis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Die Mittelanforderung können Sie stellen, sobald der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Sie können Ihren Zuwendungsbetrag auch in mehreren Raten abrufen. Das Ausgabeblatt ist ausgefüllt der Mittelanforderung beizufügen, wenn bereits Zahlungen geleistet worden sind. Bitte beachten Sie, dass das Ausgabeblatt fortlaufend im gesamten Projektzeitraum zu pflegen ist.
Mittelanforderung.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Ausgabeblatt.xlsx (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Sobald Fördermittel an Sie ausgezahlt worden sind, sind Sie zur Abgabe eines Verwendungsnachweises verpflichtet. Dem Verwendungsnachweis ist das fortlaufend ausgefüllte Ausgabeblatt beizufügen.
Verwendungsnachweis.pdf (Bitte vor dem Ausfüllen lokal auf Ihrem Computer speichern!)
Ausgewählte Vorschriften und Hinweise zur erfolgreichen Förderung Ihrer Vorhaben:
Verwaltungsvorschriften-EntflechtG_Verkehr.pdf (Diese treten mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.)
Kontakt
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Telefon: 03 91 - 5 36 31 - 410
Telefax: 03 91 - 5 36 31 - 99