Vergleichende Studie zum Einsatz von Linienbussen mit alternativen Antrieben in Sachsen-Anhalt und deren spezifischer Infrastruktur zur Energieversorgung
Hintergrund
Unter dem Eindruck der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors ist es erforderlich, bestehende Busflotten mit sauberen und emissionsfreien Antrieben auszustatten. Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) gibt dabei verbindliche Mindestziele für die Neubeschaffung von Bussen vor. Während bisher 45 % der Fahrzeuge über einen sauberen bzw. 22,5 % über einen emissionsfreien Antrieb verfügen müssen, wird die Quote im zweiten Referenzzeitraum ab dem 01.01.2026 auf 65 % für saubere bzw. 32,5 % für emissionsfreie Fahrzeuge steigen.
Diese Transformation ist für die Verkehrsunternehmen im Land mit großen Herausforderungen verbunden. Hierbei sind die unterschiedlichen Antriebstechnologien mit ihren Eigenheiten, Vor- und Nachteilen sowie ökonomischen und betrieblichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Als Teil der Wasserstoffstrategie des Landes Sachsen-Anhalt (Maßnahme 12) hat die NASA GmbH im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales diese Studie in Auftrag gegeben, um die mit der Einführung emissionsfreier Antriebe verbundenen Fragestellungen aufzuklären und eine Grundlage für das weitere Vorgehen von Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und sonstigen Akteuren zu legen.
Inhalte
Die Studie umfasst:
- Wissensbasis bzgl. emissionsfreier Antriebsformen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (Batterieelektrobus und Wasserstoff-Brennstoffzellen-Bus)
- Gegenüberstellung der antriebsspezifischen Infrastrukturen und deren Einfluss auf Betriebshöfe und betriebliche Abläufe
- Kostenbetrachtungen verschiedener Szenarien
- Untersuchung des Einsatzpotentials emissionsfreier Busse in den Nahverkehrsräumen Sachsen-Anhalts
- Konzept zur Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur
- Wirkungsgrad-Betrachtung emissionsfreier Antriebsarten (Well-to-Wheel-Analyse)
- Handlungsempfehlungen für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sowie an das Land