Leichte Sprache
Leichte Sprache ist leicht zu verstehen.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles
über das Schüler-Ferienticket.
Mein Schüler-Ferien-Ticket
Das Schüler-Ferien-Ticket ist eine Aktion vom:
- Land Sachsen-Anhalt.
- Verkehrs-Unternehmen
von Sachsen-Anhalt. - Verkehrs-Unternehmen
vom Mitteldeutschen Verkehrs-Verbund. - Verband Deutscher Verkehrs-Unternehmen.
- Landes-Verband der Omni-Bus-Unternehmen
Sachsen-Anhalt e.V.
Sie bekommen Hilfe vom
Deutschen Jugend-Herbergs-Werk.
Wer darf mit dem Schüler-Ferien-Ticket fahren?
Wenn du Schüler bist,
darfst du mit dem Ticket fahren.
Wenn du die 5. Klasse beendet hast,
musst du etwas davon bei dir haben:
- dein Schüler-Ausweis.
- eine Schul-Bescheinigung.
- eine Kopie von deinem Zeugnis.
Wenn du die Schule gerade beendet hast,
gilt das Ticket noch in deinen letzten Ferien.
Dann musst du eine Kopie
von deinem Zeugnis bei dir haben.
Das Ticket gilt nicht für:
- Schüler,
die älter als 22 Jahre sind. - Studenten.
- Auszubildende.
Man sagt auch: Azubis. - Schüler von Abend-Gymnasien.
- Schüler von einem besonderen Gymnasium.
Man sagt auch: Kolleg. - Schüler von Fach-Schulen.
Wo gibt es das Schüler-Ferien-Ticket?
Das Ticket gibt es:
- bei allen beteiligten Verkehrs-Unternehmen.
- in allen Jugend-Herbergen
in Sachsen-Anhalt. - am MDV-Info-Mobil.
Du kannst dein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Du bezahlst für dein Fahrrad nicht extra.
Die Regel gilt:
- in den Nahverkehrs-Zügen
von Sachsen-Anhalt. - im Gebiet vom MDV.
- bei vielen Bus-Unternehmen.
- Du musst dir dort vorher Infos holen.
Du darfst das Fahrrad nur mitnehmen,
wenn genug Platz im Verkehrs-Mittel ist.
Das musst du wissen.
Das Ticket ist nur für dich.
Du darfst es an keine andere Person
weitergeben.
Bevor du das Ticket das erste Mal benutzt,
musst du es mit einem Kugelschreiber:
- ausfüllen.
- unterschreiben.
Du darfst das Ticket nicht:
- laminieren.
- einschweißen.
Du bekommst kein neues Ticket,
wenn du es:
- verlierst.
- kaputt machst.
Wenn du es falsch benutzt,
musst du 60 Euro Strafe bezahlen.
Gutscheine
Du bekommst zu dem Schüler-Ferien-Ticket
ein Gutschein-Heft.
Das Gutschein-Heft ist für viele
Freizeit-Einrichtungen.
Wenn du das Schüler-Ferien-Ticket
an einem Fahrkarten-Automat oder im Bus kaufst,
bekommst du kein Gutschein-Heft dazu.
Dann kannst du es dir in einer Verkaufs-Stelle
vom Verkehrs-Unternehmen holen.
Das Gutschein-Heft ist dann kostenlos.
Du kannst Model
für das Schüler-Ferien-Ticket werden.
Wir suchen Models
für das Schüler-Ferien-Ticket.
Es können alle Schüler
aus Sachsen-Anhalt mitmachen.
Wenn du gewinnst,
bist du im nächsten Jahr auf:
- Schüler-Ferien-Tickets.
- Werbe-Plakaten.
- Flyern.
Die Gewinner bekommen:
- einen Einkaufs-Gutschein
im Wert von 500 Euro. - ein Schüler-Ferien-Ticket 2020.
Du kannst zum Casting kommen
oder eine Bewerbung an uns schicken.
Gewinnspiel: Mein Ferien-Foto
Wir haben viele Ferien-Fotos bekommen.
Die Jury schaut sich die Fotos gerade an.
Wenn die Gewinner feststehen,
findet ihr die Gewinner hier.
Ihr konntet in den Sommer-Ferien
viel mit dem Schüler-Ferien-Ticket erleben.
Ihr konntet uns eure tollsten Momente
mit dem Schüler-Ferien-Ticket schicken.
Die besten Fotos bekommen:
- einen Einkaufs-Gutschein
im Wert von 250 Euro. - weitere tolle Preise.
Wir sagen den Gewinnern
herzlichen Glückwunsch.
Es sind gerade Sommer-Ferien.
Euer Handy darf dabei nicht fehlen.
Wir suchen das schönste Ferien-Foto.
Das beste Foto bekommt einen Gutschein
von dem Internet-Laden Amazon.
Der Gutschein hat einen Wert von 250 Euro.
Macht auf euren Reisen mit dem Schüler-Ferien-Ticket
ein Foto von euch mit dem Ticket.
Dann ladet ihr das Foto bei der App Instagram hoch.
Schreibt unter das Foto:
#Schülerferienticket2020.
Die schönsten Fotos zeigen wir:
- auf unserer Internetseite.
- auf unseren sozialen Kanälen,
wie zum Beispiel Instagram.
Wir wünschen euch
viel Glück.
Der Text in Leichter Sprache ist vom:
Büro für Leichte Sprache der Diakonie Werkstätten Halberstadt gGmbH, 2020.
Die Bilder sind von
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.