Land fördert Errichtung öffentlicher E-Ladesäulen in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder Förderanträge für die Errichtung und Modernisierung öffentlicher E-Ladesäulen gestellt werden. Dafür stelle das Land bis 2025 jährlich 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg.
„Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele zu erreichen und die individuelle Mobilität zu sichern. Daher sehen wir unsere Aufgabe in punkto E-Mobilität in der Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur“, betonte die Ministerin. Darüber hinaus habe die Landesregierung den Bau von Ladepunkten in der Landesbauordnung baugenehmigungsfrei gestellt. „Das spart bürokratischen Aufwand“, ergänzte Hüskens einen weiteren Aspekt bei der Umsetzung des Ladeinfrastrukturkonzeptes in Sachsen-Anhalt.
Fördervoraussetzung sind nach Auskunft der Ministerin erstmals digitale Standards bei den Ladesäulen. „Dabei haben wir einerseits die Nutzerfreundlichkeit im Blick, versprechen uns davon anderseits aber auch wichtige Impulse für die Entwicklung neuer und innovativer Anwendungen“, sagte Hüskens. Wenn beispielsweise Belegungsstatus oder Ladestrompreis online bereits aus der Ferne erfragt werden könnten, sei das ein deutliches Plus an Transparenz und stärke zugleich den Wettbewerb.
Mit ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt nunmehr in Kraft.
Höchstens 15 Minuten bis zum nächsten Ladepunkt – das ist das Ziel des Landes Sachsen-Anhalt zur Stärkung der Elektromobilität. Zur Umsetzung dieses Konzepts fördert das Land bereits seit 2018 die Errichtung von Ladesäulen. Bisher sind rund 2,7 Millionen Euro an Fördermitteln geflossen. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA).
Besonders interessant ist die Förderung für Kommunen und Firmen – Anträge stellen können alle „natürlichen und juristischen Personen“. Die Antragsfrist begann am 15. September und endet für die Errichtung öffentlicher E-Ladesäulen am 15. November dieses Jahres.
Anträge für die Modernisierung bestehender E-Ladesäulen können dagegen laufend gestellt werden. Wer alte Ladesäulen aufrüsten, komplett gegen neue austauschen oder in ihrer Kapazität erhöhen will, ist an gar keine Antragsfrist gebunden. Vorgesehen ist ein Fördersatz von 60 Prozent.
Die geförderten Ladesäulen müssen der Öffentlichkeit 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zugänglich sein, innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen werden und mindestens sechs Jahre im Einsatz sein.
Alle Unterlagen und Informationen zum Förderprogramm sowie die Kontaktdaten des Kompetenzzentrums „Intelligente Verkehrssysteme, Grüne Mobilität und Logistik“ der NASA GmbH sind erhältlich unter: www.lsaurl.de/ladeinfrastruktur.
Weitere Informationen zur E-Mobilität in Sachsen-Anhalt finden Sie hier: www.lsaurl.de/EMobil