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Ab sofort suchen wir zur Verstärkung unseres Teams der Abteilung Kompetenzzentrum IVS, Grüne Mobilität und Logistik eine/n

 

Mitarbeiter:in
Monitoring Fahrzeugbeschaffung

(Vollzeit/Teilzeit, unbefristet)

Darum geht's

Mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge hat der Bund verbindliche Mindestziele für die Beschaffung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge bei öffentlichen Auftragsvergaben festgelegt. Öffentliche und bestimmte privatrechtliche Auftraggeber müssen diese Vorgaben einhalten, die insbesondere Fahrzeuge für den Personentransport und den Güterverkehr betreffen. Um die Zielerreichung in Sachsen-Anhalt fortlaufend zu ermitteln, wurde die NASA GmbH beauftragt, diese Daten zentral für das Land zu erfassen, aufzubereiten und an den Bund zu übermitteln.

Ihre Aufgabe wird neben dem eigenständigen Aufbau und Betrieb dieses Monitoringsystems auch die Koordination und Kooperation mit den Ansprechpartnern der Landesministerien und dem Bund sein. Unterstützung erhalten Sie dabei von unseren Fachkollegen, die sich mit alternativen Antrieben im Straßenverkehr befassen, und aus dem übergeordneten Ministerium für Infrastruktur und Digitales.

Ihre Aufgaben

  • Aufbau und Betrieb eines Systems zur Datenerfassung, -sammlung und -verarbeitung ausgehend von den Anforderungen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG)
  • Validieren und Bewerten von Meldungen von öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggeber in Sachsen-Anhalt entsprechend des SaubFahrzeugBeschG
  • Etablierung und Durchführung eines regelmäßigen Berichtswesens nach den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG und Berichterstattung gegenüber dem Bund
  • Aufbau und Koordinierung eines Netzwerkes zum SaubFahrzeugBeschG
  • Mitwirkung am länderübergreifenden Austausch und Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle des Bundes

Ihre Qualifikation

  • einen Abschluss Bachelor/Master of Arts oder Bachelor/Master of Science oder einen vergleichbaren Abschluss auf vergleichbarem Gebiet mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft, öffentliche Verwaltung/Verwaltungswissenschaften, Logistik oder Verkehrswesen/ Verkehrswirtschaft
  • Idealerweise haben Sie Ihr Ausbildungswissen bereits durch Berufserfahrung erweitert und verfügen über vertiefte Kenntnisse und Vorerfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
  • eine selbständige, zielgerichtete und strukturierte Arbeitsweise, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zum interdisziplinären und teamorientierten Arbeiten zeichnen Sie aus

Unser Angebot

  • tariflich gebundene Vergütung gemäß TV-L, Entgeltgruppe 11 (wenn Voraussetzungen erfüllt)
  • eine jährliche Sonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge
  • betriebliches Gesundheitsmanagement und einen ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz
  • großzügige Anzahl an Urlaubstagen
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung inklusive der Möglichkeit zur mobilen Arbeit, für individuelle Teilzeitlösungen sind wir gesprächsbereit

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über das unten stehende Bewerberportal bis spätestens 18.08.2024 unter dem Stichwort „Stellenausschreibung Monitoring Fahrzeugbeschaffung“. Die Bewerbungsgespräche sind in der 34./35. Kalenderwoche 2024 vorgesehen.

Hier finden Sie die Stellenausschreibung in PDF-Format:

Bewerben Sie sich jetzt!

Schnell und einfach über das folgende Onlineformular:

Geben Sie nachfolgend Ihre Kontaktdaten ein!
Im öffentlichen Dienst müssen schwerbehinderte Personen besonders berücksichtigt werden, daher müssen wir erfragen, ob eine Schwerbehinderung bei Ihnen vorliegt.
Nachfolgend können Sie maximal 3 Dokumente hochladen. Die Dokumente müssen im PDF-Format vorliegen und dürfen insgesamt nicht größer sein als 10 MB. Am liebsten wäre uns ein PDF, die Ihre komplette Bewerbung inklusive Anlagen beinhaltet.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir (Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH) Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden und diese gegebenenfalls auch an Dritte zur Bearbeitung weitergeben. Ohne Ihre Einwilligung kann eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht erfolgen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ansonsten werden Ihre Daten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unsere Seite Datenschutzerklärung.
Im E-Mail-Formular bitte alle Sternchenfelder (*) ausfüllen!

Ein Land in Takt bringen

Die NASA GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.

Wir kümmern uns um die Regionalzüge und fördern ausgewählte Buslinien.

Wir wirken nachhaltig für den Ausbau des ÖPNV im ganzen Bundesland.

Einfach Kontakt aufnehmen

Als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Bewerbungsprozess steht Ihnen unsere Personalleiterin Gabi Warnecke gerne zur Verfügung.

Gabi Warnecke
0391 53631-130
gabi.warnecke@nasa.de

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu den Aufgaben und Inhalten der ausgeschriebenen Stelle? Dann wenden Sie sich gerne an:

Christoph Schartau
Abteilungsleiter Kompetenzzentrum IVS, Grüne Mobilität und Logistik
0391 53631-650
christoph.schartau@nasa.de

 

Das sagen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

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Häufig gestellte Fragen

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben in deutscher Sprache, in dem Sie Ihre Motivation und Qualifikation für die Stelle darlegen
  • einen aktuellen Lebenslauf mit Ihren persönlichen Daten, Ihrer Aus- und Weiterbildung und Ihrer Berufserfahrung
  • relevante Zeugnisse und Nachweise über Ihre Qualifikationen und Weiterbildungen
  • gegebenenfalls Arbeitsproben oder Referenzen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Alle einzureichenden Unterlagen müssen für digitale Bewerbungen im PDF-Format vorliegen. Es wird empfohlen, die gesamte Bewerbung einschließlich der Anhänge in einem einzigen PDF-Dokument zusammenzufassen. Insgesamt dürfen die Dokumente bei einer Bewerbung über das Online-Formular nicht größer als 10 MB und bei einer Bewerbung per E-Mail nicht größer als 5 MB sein. Sollten Ihre Anlagen dieses Limit überschreiten, teilen Sie Ihre Bewerbung einfach in mehrere Teile auf. Komprimierte Dateien (.zip oder ähnliches) werden von uns aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet. Außerdem muss aus der Bewerbung hervorgehen, für welche Stelle Sie sich bewerben. Bei Bewerbungen per E-Mail oder Post geben Sie bitte dafür auch das in der Ausschreibung genannte Stichwort an.

Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Wenn wir der Meinung sind, dass Sie grundsätzlich für die Stelle geeignet sind, laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein. Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Bewerber*innen zu einem Vorstellungsgespräch einladen können. Sollte es auf eine Stellenausschreibung eine große Anzahl von Bewerbungen geben, werden zunächst jene Bewerber*innen eingeladen, die nach Aktenlage am besten für die Aufgaben geeignet sind. Die Dauer des Bewerbungsverfahrens ist von Stelle zu Stelle unterschiedlich.

Selbstverständlich bemühen wir uns, Ihre Bewerbung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aus rechtlichen Gründen ist es jedoch nicht möglich, Sie vor Ablauf der Ausschreibungsfrist zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Häufig ist bereits in der Stellenausschreibung ein Zeitraum angegeben, in dem Vorstellungsgespräche stattfinden. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt können Sie mit einer Rückmeldung rechnen. Sie können sich aber auch jederzeit bei der oben genannten Ansprechpartnerin über den Stand Ihrer Bewerbung informieren

Die NASA GmbH ist bestrebt, eine Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der sich Jede*r frei entfalten kann, um bestmögliche Arbeitsergebnisse zu erzielen. Mit Blick auf die Außenwirkung wird allerdings erwartet, dass alle Mitarbeitenden saubere und angemessene Kleidung tragen, die dem Charakter einer landespolitischen Institution entspricht. Ein direkter oder indirekter Zwang zum Tragen von Anzug, Kostüm oder ähnlichem besteht nicht. Dies gilt auch für das Bewerbungsgespräch.

Das in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für den öffentlichen Dienst verankerte Prinzip der so genannten Bestenauslese gibt verbindliche Kriterien für Personalauswahlentscheidungen vor. Dabei achtet die NASA GmbH streng auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Grundsätzlich kann die Arbeitszeit arbeitstäglich innerhalb der Rahmenarbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr geleistet werden. Es gibt keine Kernarbeitszeit, sondern eine sogenannte Funktionszeit zwischen 9 und 15 Uhr, freitags und vor Feiertagen zwischen 9 und 12.30 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Abteilungen arbeitsfähig sein. Für die einzelnen Mitarbeitenden besteht jedoch in der Regel keine Anwesenheitspflicht. Wichtige private Termine können daher in Absprache mit der Abteilungsleitung auch in dieser Zeit wahrgenommen werden. Dem Wunsch nach Teilzeitarbeit wird in der Regel entsprochen.

Sofern es keine Termine gibt, die eine Anwesenheit erforderlich machen, steht es den Mitarbeitenden frei, auf eigenen Wunsch mobil statt im Büro zu arbeiten. Für einige Stellen, wie z.B. im Sekretariat, kann mobiles Arbeiten leider nicht angeboten werden. Wenn Sie diesbezüglich eine spezifische Auskunft benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Die Vergütung bei der NASA GmbH richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In allen Stellenausschreibungen ist daher angegeben, in welcher Entgeltgruppe die entsprechende Stelle angesiedelt ist. Die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Die aktuelle Entgelttabelle ist bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abrufbar. Für Praktika wird eine Aufwandsentschädigung von monatlich 400 € brutto gezahlt. Die Vergütung von studentischen Hilfskräften richtet sich nach dem Mindestlohngesetz.